Mit den Sommerferien beginnt für viele Kinder und Jugendliche wieder die große Freizeit und damit oft: Zu viel freie, unbegleitete Zeit mit Smartphone, Tablet & Co. Welche Risiken gehen damit einher? Was bedeutet Sexting? Und worauf gilt es besonders zu achten?

Kinder- und Jugendpornografie

Kinderpornografie wird immer häufiger von Kindern selbst verbreitet. In den meisten Fällen wissen diese nicht, dass sie sich mit dem Besitz oder der Verbreitung strafbar machen.

Unter Kinderpornografie versteht man Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Jugendpornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder vor Menschen zwischen 14 und 17 Jahren.

Sexting – Wann macht man sich strafbar?

Dass Jugendliche Fotos oder Videos von sich selbst an ihre Freundin oder ihren Freund schicken, ist grundsätzlich nicht verboten (sogenanntes „Sexting“). Verboten ist Sexting allerdings, wenn auf den Darstellungen Kinder bis 13 Jahre zu sehen sind oder etwa ein Nacktfoto gegen die gemeinsame Abmachung an Freunde verschickt oder im Internet verbreitet wird.

Laut §184b des Strafgesetzbuches (StGB) ist neben dem Besitz, dem Verschaffen, Herstellen oder der Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen unter anderem folgendes strafbar:

  • Abbildungen eines ganz oder auch nur teilweise unbekleideten Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung

  • Aufnahmen des unbekleideten Geschlechtsteils oder des Gesäßes von Kindern in aufreizender Art

  • Schriften und zeichnerische Darstellungen von sexuellen Handlungen an und von Minderjährigen (z.B. auch Mangabilder mit entsprechenden Darstellungen oder Erzählungen mit entsprechendem Inhalt)

Mit dem Kind im Gespräch bleiben

Viele Eltern gehen davon aus, dass Sexting für das eigene Kind (noch) kein Thema ist, eine offene Kommunikation ist dennoch sehr wichtig.

„Kinder sollten spüren, dass ihre Eltern nicht nur an ihrem Onlineverhalten interessiert sind, sondern sie Probleme auch ansprechen können, ohne direkt ein Handyverbot befürchten zu müssen.“ (Ein Rat der Initiative „Schau hin“)

Kinder müssen aber wissen, dass es nicht in Ordnung ist, private Aufnahmen und Daten von Fremden zu verbreiten. Das lernen sie am besten von ihren Eltern. Auf der anderen Seite sollten Kinder und Jugendliche dazu animiert werden, sich generell Gedanken zu machen, bevor sie in den sozialen Medien Fotos oder ähnliches verbreiten.

Safersurfing ruft Eltern dazu auf, mit ihrem Kind im Gespräch zu bleiben und verfügbar zu sein. Eine rechtzeitige, altersgerechte Aufklärung ist eine wichtige Grundlage. Auf unserer Website findest du Beiträge dazu, wie du mit deinem Kind zu Themen wie Sexting oder Grooming ins Gespräch kommen kannst.

 

Bildquelle: ©Luke Porter on Unsplash

Auf Social Media teilen