Der deutsche Bundestag hat auf die Missbrauchsfälle der letzten Monate und Jahre reagiert und ein neues Gesetz beschlossen. Das Gesetz sieht eine härtere Bestrafung von sexualisierter Gewalt an Kindern vor und muss nun noch vom Bundesrat bestätigt werden.
Kinderpornografie ist ein Verbrechen
Demnach werden sexueller Missbrauch sowie der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie als Verbrechen hochgestuft. Bisher galten diese als sogenannte minderschwere Fälle. Deshalb konnten Verfahren aufgrund von Geringfügigkeit leichter eingestellt werden. Das soll nicht mehr möglich sein. Zudem wurde das Strafmaß erhöht: Der Besitz von Kinderpornografie kann mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Für die Verbreitung kann es bis zu 10 Jahre geben.
Damit möchte der Gesetzgeber sexualisierte Gewalt gegen Kinder bekämpfen:
„Die ungestörte Entwicklung und ein gewaltfreies Aufwachsen von Kindern sind ein besonders hohes Gut. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit kann Betroffene für ihr gesamtes Leben traumatisieren. Die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder ist deshalb eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit und zentrale Aufgabe des Staates.“ (Auszug aus dem Gesetzesentwurf des Bundestages)
Konsequente Strafverfolgung
Das Gesetz ermöglicht auch mehr Möglichkeiten für die Ermittler. Sie sollen mehr Befugnisse bei der Handy-oder Computerüberwachung erhalten. Außerdem gibt es neue Regeln für das sogenannte erweiterte Führungszeugnis, das Kinderbetreuer oder Trainer bei einer Anstellung vorzeigen müssen. Dort werden in Zukunft auch Straftaten, die bereits lange zurück liegen, vermekt sein.
Herausforderungen für den Kinder-und Jugendschutz
Safersurfing begrüßt dieses Gesetz und die damit verbundene härtere Bestrafung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie als wichtigen Schritt im Kinder-und Jugendschutz. Wir weisen jedoch darauf hin, dass weiterhin den Eltern eine maßgebende Rolle in Sachen Prävention zukommt. Prävention bedeutet gleichzeitig, Hilfe für potentielle Täter, um einer Straftat vorzubeugen. Hier findest du Informationen zum Thema.
Außerdem möchten wir dich zu unserem Online-Panel zum Thema „Pornografie und Cybergrooming- eine Herausforderung für den Kinder-und Jugenschutz“ am 4.Mai 2021 von 9:00 bis 11:00 Uhr einladen. Hochrangige Experten diskutieren zu diesem Thema und gehen der Frage nach, was politisch und gesellschaftlich getan werden muss, sodass Kinder besser geschützt sind.
Bildquelle: © Conger Design on Pixabay
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