Kein Anrecht auf Befreiung vom Aufklärungsunterricht in der Schule. So lautete das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg, nachdem die Mutter eines siebenjährigen Mädchens geklagt hatte. Als Hauptargument brachte das Gericht die Begründung vor, der Unterricht diene in erster Linie auch dazu, Fällen von Missbrauch vorzubeugen.

Befreiung vom Aufklärungsunterricht ist nicht möglich

Die Mutter der Zweitklässlerin aus der Schweiz ist der Meinung, dass Sexualkunderunterricht an Schulen für 7-Jährige zu früh sei sowie ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletze. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Mädchen noch nicht selbst am Aufklärungsunterricht teilgenommen, die Mutter sprach sich aber generell gegen einen solchen aus. Ihre Klage wurde abgewiesen. Die Tochter dürfe nicht vom Unterricht befreit werden, da dieser dazu diene, „Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen sowie schweren psychischen und körperlichen Verletzungen vorzubeugen“, so der Richter. Außerdem sei es Aufgabe staatlicher Erziehung, Kinder für die sozialen Realitäten vorzubereiten.

Haftandrohung bei Fernbleiben vom Unterricht

Bereits des Öfteren wurde über die Haftandrohung für Eltern debattiert, deren Kinder nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen. Nachdem in Deutschland bereits Fälle bekannt wurden, wo es zu Strafverfügungen und sogar Zwangshaft kam, gab es vor einigen Monaten auch in Österreich (Vorarlberg)  eine Strafverfügung für eine Familie, deren Kind dem Aufklärungsunterricht fern geblieben war. Der Rechtsanwalt der Familie erhob jedoch Einspruch und die Verfügung wurde nicht vollzogen. Eine Befreiung vom Unterricht ist auch in Österreich nach wie vor nicht möglich.

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Bildquelle: © Pete Bellis/Unsplash

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