Kurz vor Weihnachten gab das Landeskriminalamt Niederösterreich im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt: Dreifacher Familienvater Urheber eines Kinderpornohandels.

Angestellter und Vater

Der Mann – laut Aussagen der Behörden, Angestellter und Vater von drei Kindern – wurde durch eine Ermittlungsaktion der Polizei gefasst. Medien berichten, dass an die 3.900 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt im Haus des Angeklagten gefunden wurde. Dieses hatte er bereits an mindestens 20 seiner über 48 Chatpartner verbreitet.

Während einer Hausdurchsuchung, die bereits im Januar 2019 stattgefunden hatte, wurden knapp fünf Terabyte an pornografischem Datenmaterial sicher gestellt. Der Beschuldigte zeigte sich bei der polizeilichen Vernehmung teilweise geständig. Inzwischen wurde ein eigener Sachverständiger für den Fall hinzu gezogen, um die überdurchschnittlich große Menge an gesichertem Material auszuwerten.

Kinderpornohandel: Eigene Tochter benutzt

„Bei der Auswertung konnte festgestellt werden, dass der 36-Jährige auch Nacktfotos seiner dreijährigen Tochter angefertigt und an mehrere User via Messenger-Dienste übermittelt hat.“

Der Familienvater benutzte laut Landeskriminalamt Niederösterreich also auch sein eigenes Kind, um selber pornografisches Material herzustellen und zu verkaufen. Er soll außerdem mindestens sechs weitere Mädchen über das Internet kontaktiert haben. Diese forderte er dazu zu, Videos und Fotos mit sexuellen Handlungen von sich mit ihm zu teilen. Die Mädchen waren laut Ermittlungen alle minderjährig. Das an den Mann versendete Material konnte ebenfalls sichergestellt werden.

„Die Kinder, die auf den Bildern dargestellt werden, stammen Großteils aus dem Ausland und bewegen sich vom Kleinkindalter bis zur Pubertät. Darstellungen von Säuglingen, was manchmal auch in der Kinderpornografie-Szene vorkommt, waren hier nicht dabei.“

Täter auf freiem Fuß

Angesichts der Anschuldigungen verwundert es sehr, dass der Täter nach wie vor auf freiem Fuß ist. „Derzeit bestehen keine Haftgründe“, so der zuständige Staatsanwalt. Laut diesem lautet das Strafmaß für solche Delikte in der Regel ein bis zehn Jahre Haft. Dieser Bericht zeigt, dass es mehr denn je dringenden Handlungsbedarf in Sachen Kinderschutz, aber auch bezüglich besserer Gesetze und härterer Strafen gibt. Safersurfing setzt sich unter anderem im Rahmen seiner politischen Arbeit dafür ein. Wir fordern mehr Aufklärung über die Ausmaße von Pornografie in und für unsere Gesellschaft!

 

Bildquelle: ©Jordan Whitt/Unsplash

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