Die Kommission für Jugendschutz (KJM) hat dem bisher einzig anerkannten Internet-Jugendschutzprogramm in Deutschland die Zulassung entzogen. Dies könnte nun weitreichende Folgen haben.
Jugendschutzprogramm – Lücken
Am 15. Mai hat die KJM in einer Pressemitteilung verlautbart, dass die bisherige Eignungsbeurteilung für das „Jugendschutzprogramm“ (JusProg) für unwirksam erklärt werden muss. Die Kriterien, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag für entsprechende Jugendschutzprogramme in Deutschland vorgegeben sind, werden laut der KJM nicht erfüllt. Kritisiert wurde unter anderem, dass das JusProg derzeit nur für Chrome Browser und Windows-PC ausgelegt sei.
„Eine Eignung als Jugendschutzprogramm setzt voraus, dass dieses plattform- und geräteübergreifend funktioniert und sich am Nutzungsverhalten der Anwender ausrichtet. Andernfalls sind Kinder und Jugendliche gerade dort ungeschützt, wo sie sich in ihrem digitalen Alltag aufhalten und es würde eine signifikante Schutzlücke entstehen, die mit dem Ziel eines effektiven Jugendschutzes schlicht nicht vereinbar ist“, so Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der KJM.
Neubewertung des JusProg – Konsequenzen
Bisher war das JusProg das einzige Programm, das gemäß der gesetzlichen Vorgaben über eine offizielle Anerkennung verfügte.* Die Aufhebung dieser Anerkennung und die Tatsache, dass damit derzeit kein offiziell anerkanntes Jugendschutzprogramm auf dem Markt ist, hat Konsequenzen. Die Gewährleistung des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland muss nun auf anderem Wege gesichert werden.
Altersnachweis bald auch in Deutschland?
Die Verantwortung liegt nun stärker bei den Website-Anbietern selbst, so die KJM. Sie müssen nun eigenständig dafür sorgen, dass Minderjährige nicht mit kinder- oder jugendgefährdenden Inhalten konfrontiert werden. Darunter fällt auch Pornografie. Das weitere Verfahren wird noch diskutiert. Zeitungen in Deutschland nennen bezüglich der diskutierten Maßnahmen unter anderem Netzsperren und die Möglichkeit der Altersverifikation. Letztere wird in diesem Jahr beispielsweise in England eingeführt.
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* Es gibt natürlich auch andere Jugendschutzprogramme und Internetfilter. Diese sind im Gegensatz zum JusProg in der Regel kostenpflichtig.
Bildquelle: © pixel2013/ Pixabay
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